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Sauerlach, Oktober 2023
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Vorbehalte gegen die Infrarotheizung – Lohnt sich das Heizen mit Strom?

In der Welt der Heiztechnik ranken sich zahlreiche Mythen und Vorbehalte um die Infrarotheizung. Im Entwurf des novellierten Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sind Stromdirektheizungen, zu denen Infrarotheizungen zählen, eine Option für eine neue Heizung, die künftig mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Um die Klimaziele noch zu erreichen, sollen bis 2030 mindestens 80 % des deutschen Stromverbrauchs aus erneuerbaren Energiequellen stammen. Wenn es um die Umsetzung der Energiewende im Gebäudesektor geht, ist die Elektrifizierung von Wohn- und Nicht-Wohngebäuden ein essenzieller strategischer Schritt. Elektrische Heizsysteme wie Wärmepumpen und Infrarotheizungen stellen daher eine zukunftsweisende Lösung zur Wärmeversorgung dar. Mit der Kombination aus Infrarotheizung, der hauseigenen PV-Anlage sowie z. B. einer elektrisch betriebenen Brauchwasser-Wärmepumpe für die Warmwasserversorgung könnten Hauseigentümer den grünen Strom künftig optimal nutzen.

Neben den vielen Vorteilen kämpft die Infrarotheizung dennoch mit einigen Vorurteilen. Die Heizsysteme werden oftmals missverstanden oder unterschätzt. In diesem Artikel möchten wir deshalb mit den gängigsten Vorbehalten aufräumen und zeigen, dass sich die Infrarotheizung ihren Platz in der Heizungsbranche verdient hat.

 

Vorbehalt Nr. 1: Hohe Gesamtkosten – Wie hoch sind die Gesamtkosten im Vergleich zu marktüblichen Heizsystemen?

Ein häufiger Vorbehalt ist, dass die Infrarotheizung im Gesamtkostenvergleich schlechter als herkömmliche Heizsysteme abschneidet. Wirft man allerdings einen Blick auf das große Ganze, schneidet die Infrarotheizung in einer Gegenüberstellung in vielen Fällen besser ab. Das liegt unter anderem daran, dass die Anschaffungs- sowie Installationskosten vergleichsmäßig niedrig ausfallen, da z. B. keine Installation einer komplexen, zentralen Heizungsanlage sowie die Verlegung von Rohrleitungen vorgenommen werden muss. Darüber hinaus ist die Infrarotheizung von Natur aus wartungsarm und zeichnet sich durch ihre Langlebigkeit über Jahrzehnte hinweg aus, was folglich erhebliche Einsparungen im Hinblick auf die laufenden Kosten bedeutet. In Verbindung mit der eigenen Photovoltaik können Eigentümer ihre Betriebskosten weiter senken und sich unabhängiger von schwankenden Strompreisen - oder im Vergleich zur Biomasse-Heizung von schwankenden Rohstoffpreisen - machen. Der ressourcenschonende Einsatz von Infrarotheizungen beeinflusst die Gesamtkosten zusätzlich. Das führt uns zu Vorbehalt Nr. 2 und 3…"

 

Vorbehalt Nr. 2: Niedrige Energieeffizienz - Sind Infrarotheizungen energieeffizient?

Es wird oft argumentiert, dass Infrarotheizungen weniger energieeffizient als andere Systeme wie Gas- oder Wärmepumpenheizungen sind. Infrarotheizungen wandeln nahezu 100% der aufgenommenen Energie in Wärme um, praktisch ohne Verluste durch Leitungswege. Berücksichtigt man bei wassergeführten Heizsystemen die Verluste durch den Transport zum Verbraucher sowie die Wärmeverluste bei der Aufbereitung (wie z. B. bei Öl- und Gasheizungen am Heizkessel), geht die Effizienz deutlich nach unten. Lange Vor- und Nachlaufzeiten von hydraulischen Heizsystemen verbrauchen im Vergleich zur Infrarotheizung mit kurzen Aufheizzeiten deutlich mehr Energie.

 

Vorbehalt Nr. 3: - Hohe Betriebskosten – Explodiert meine Stromrechnung?

Ein häufiges Argument ist, dass Infrarotheizungen aufgrund ihres elektrischen Betriebs einen extrem hohen Stromverbrauch aufweisen. Dies ist nicht zwangsläufig der Fall, da grundsätzlich weniger Energie benötigt wird als bei marktüblichen Heizsystemen (siehe auch elio-Hybrid-Projekt Stockach). Das liegt unter anderem daran, dass Infrarotheizungen durch ihre kurzen Reaktionszeiten und z. B. einer eingebauten Präsenzsteuerung bedarfsorientiert eingesetzt werden können. Räume, die nur zu einer bestimmten Tages- oder Nachtzeit genutzt werden, wie z. B. das Büro, Kinder- oder Schlafzimmer, können so effizienter beheizt werden. Das trägt wiederum dazu bei, Energie zu sparen – getreu dem Motto „Die beste Kilowattstunde ist immer noch die, die nicht gebraucht wird.“

 

Vorbehalt Nr. 4: Nur für den Neubau - Lohnt sich eine Infrarotheizung im Bestandsbau?

Infrarotheizungen eignen sich besonders gut für Neubauten, da es aufgrund der hohen Dämmvorschriften und energetischen Optimierungen problemlos möglich ist, die erforderliche Heizleistung mit Infrarotheizungen zu decken. Unter bestimmten Voraussetzungen können Infrarotheizungen aber auch im Bestandsbau als Schlüsselkomponente einer Hybridheizung eingesetzt werden (siehe auch Studie der TU Dresden „Potenzialbewertung von Infrarotheizungen zur Spitzenlastabdeckung). Wenn kein wassergeführtes Heizsystem installiert ist und der Wärmeschutz eines Neubaustandstandards (EH 55) erreicht wird, z. B. durch eine Komplettsanierung, darf die Infrarotheizung laut Gesetzgeber sogar als alleiniges Heizsystem eingesetzt werden. Mehr Informationen zu den Kriterien für den Bestandsbau: Pressemitteilung des IG Infrarot vom 11.09.2023.

Das Hybridmodell für den Bestandsbau in Kürze:

  1. Das vorhandene Wärmeverteilungssystem kann mit seinen bestehenden Heizflächen auf eine niedrige Vorlauftemperatur eingestellt werden, um den Grundbedarf der Heizleistung abzudecken. Infrarotheizungen kommen nach Bedarf bei Spitzenlasten zum Einsatz und sorgen für eine behagliche Komforttemperatur.
  2. In einem weiteren Schritt wird der Wasser- vom Heizkreislauf getrennt und eine energieeffizientere Brauchwasser-Wärmepumpe (Verhältnis 1:4 bei der Umwandlung von elektrischer in thermische Energie) eingesetzt.
  3. Schlussendlich könnte das vorhandene Heizsystem, das nur noch für die Grundlast zuständig ist, vollständig durch eine kleindimensionierte Wärmepumpe ersetzt werden.
  4. Wenn nicht bereits installiert, wird die PV-Anlage zum grünen Energielieferanten für die elektrische Wärmeversorgung.

Der Vorteil am Hybridmodell für den Bestandsbau: die Umstellung auf nachhaltiges Heizen kann in Teilschritten erfolgen und bringt damit volle Flexibilität, auch im Falle weiterer Umbauten.

 

Vorbehalt Nr. 5: Langsame Aufheizzeit – Wie lange braucht eine Infrarotheizung, um einen Raum zu erwärmen?

Es wird behauptet, dass Infrarotheizungen länger brauchen, um einen Raum auf die gewünschte Temperatur zu bringen. Entgegen diesem Mythos sorgen kurze Aufheizzeiten und direkte Strahlungswärme für eine schnelle und effiziente Raumerwärmung innerhalb weniger Minuten. Typische Radiatoren benötigen hingegen über die konvektive Raumerwärmung (d. h. über die Luft) mehr Zeit, um einzelne Räume effektiv zu beheizen.

 

Vorbehalt Nr. 6: Heiße, punktuelle Strahlungswärme – „Wird das dann nicht zu heiß?“

Ein weiterer Vorbehalt ist die Annahme, dass Infrarotheizungen durch ihre direkte Strahlung nur punktuell und zu stark beheizen. Tatsächlich erwärmen Infrarotheizungen nicht die Luft, sondern die Wände, Oberflächen und Objekte im Raum, was wiederum zu einer gleichmäßigen Wärmeverteilung führt. Trockene und warme Wände wirken nebenbei der Schimmelbildung entgegen. Ein weiterer positiver Nebeneffekt: die Luftfeuchtigkeit bleibt weitestgehend erhalten, was für ein angenehmes Raumklima sorgt. Radiatoren erwärmen Räume größtenteils über die Luft, wodurch dieser Feuchtigkeit entzogen wird und Staub aufgewirbelt wird.

 

Vorbehalt Nr. 7: Ungesunde Strahlung - Ist die Infrarotstrahlung zur Beheizung in Gebäuden gefährlich für Menschen?

Nein. Je kurzwelliger Strahlung auftritt, desto schädlicher ist sie. UV- oder radioaktive Strahlung ist gefährlich, da sie sehr energieintensiv sind. Infrarotstrahlung hingegen liegt im Langwellen-Bereich und ist somit nicht zu aggressiv. Die Strahlungsstärke, die zur Beheizung von Räumen benötigt wird, ist daher ungefährlich für Menschen. Der Effekt von Infrarotstrahlung kann sogar positiv sein und wird beispielsweise im Wellnessbereich mit Infrarotkabinen genutzt.

 

Fazit

Generell kann keine pauschale Aussage darüber gemacht werden, welches Heizsystem „das Beste“ ist. Bei der Auswahl der passenden Heizung gibt es viele Kriterien zu beachten. Die Rahmenbedingungen des Gebäudes sowie weitere Faktoren (wie z. B. die kommunale Wärmeplanung, gesetzliche Vorgaben etc.) setzen die Grundpfeiler für einen Vergleich der Heizsysteme. 

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