Unsere Infrarotheizgeräte sind technische so ausgelegt, dass sie die Verordnung (EU) 2015/1188 (Ökodesign Richtlinie vom 01.01.2018) erfüllt.
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Unsere Infrarotheizgeräte sind technische so ausgelegt, dass sie die Verordnung (EU) 2015/1188 (Ökodesign Richtlinie vom 01.01.2018) erfüllt.
Oekoswiss Infrarotheizungen übertragen Wärme innerhalb eines geschlossenen Raumes in dem sich das Gerät befindet, so dass ein für den Menschen angenehmes Temperaturniveau erreicht und aufrechterhalten
werden kann.
Die zur Raumtemperierung eingesetzten Geräte sind technisch so ausgelegt, dass sie die Verordnung (EU) 2015/1188 (Ökodesign Richtlinie vom 01.01.2018) erfüllt.
Dieser Nutzungsgrad ergibt sich aus dem Verhältnis von gedecktem Heizwärmebedarf zur eingesetzten Primärenergie. Wobei sich die Primärenergie an dem durchschnittlichen Wirkungsgrad des in der EU erzeugten Stromes pauschal orientiert.
Dieser pauschalierte Ansatz liefert den Basiswert für die einzusetzende Regelungstechnik, die für den ökodesignkonformen Einsatz der Oekoswiss Infrarotheizungen benötigt wird.
Der Basiswert des Jahrsnutzungsgrades wird, um den erforderlichen Wert zu erreichen, durch den Korrekturfaktor F(2) und F(03) erhöht.
Die landespezifischen Berechnungsverfahren zur Ermittlung der Gesamteffizienz von Gebäuden bleiben davon unberührt.
Zu Gebäuden zählen auch Gebäudehüllen wie Garagen, Spitzböden, Kellerräume, Wintergärten, Kaltwintergärten oder Sommergärten und abgeschlossene Anbauten.
Dies führt dazu, dass besonders ineffiziente Geräte schrittweise vom EU-Binnenmarkt ausgeschlossen werden und trägt dazu bei, die nationalen und europäischen Klimaziele zu erreichen.