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Infrarotheizung Oekoswiss: Einsatzmöglichkeiten

Wegen ihrer kurzen Aufheizzeiten, einfachen Installation und der Kombinationsmöglichkeit mit einer Photovoltaik, sind die Anwendungsmöglichkeiten von Infrarotheizungen vielfältig. Im Folgenden finden Sie die drei Anwendungsfälle Neubau, Bestand und Zusatzheizung bzw. in Kombination. 

1. Die Infrarotheizung im Neubau

Als Stromdirektheizung zählt die Infrarotheizung ab 2024 zu den Optionen für eine neue Heizung im Gebäudeenergiegesetz. Aufgrund der Begrenzung des maximalen Wärmebedarfs im Neubau (Effizienzhaus Standard 40 / 55) stellen sie für die Beheizung von Wohnhäusern und Gewerbegebäuden eine nachhaltige Alternative zu herkömmlichen Heizsystemen dar. Infrarotheizungen zur Abdeckung des Raumwärmebedarfs, kombiniert mit einer effizienten Brauchwasser-Wärmepumpe, schneiden im Gesamtkostenvergleich aufgrund der niedrigen Investitionskosten und dem geringen Wartungsaufwand deutlich besser ab. Das eingesparte Geld können Bauherren in eine größere Photovoltaikanlage investieren, um die Betriebskosten weiter zu senken.

 

Gesetzliche Vorgaben für den Neubau

Die überarbeiteten Vorschriften gelten ab Anfang 2024 für Neubauten in Neubaugebieten, wobei der Zeitpunkt des Bauantrags ausschlaggebend ist. Bestehende Gebäude und Neubauten, die in bereits bebauten Lücken entstehen, unterliegen längeren Übergangsfristen. Die örtliche Wärmeplanung dient als entscheidende Grundlage, um die Wahl der Heizoption für Hausbesitzer in Zukunft zu erleichtern.

Mehr Informationen zu den neuen GEG-Vorschriften finden Sie hier.

 

2. Die Infrarotheizung im Bestandsbau

Beim Hybridmodell für den Bestandsbau können Immobilienbesitzer schnell und mit vergleichsweise überschaubaren Kosten ihren Öl- oder Gasbedarf reduzieren und schrittweise auf eine elektrische Wärmeversorgung umstellen.

Neben dem Einsatz einer Brauchwasser-Wärmepumpe, ist die Installation einer Infrarotheizung ein weiterer essenzieller Bestandteil des Modells.

Die Vorgehensweise: die bestehende Heizung deckt nur noch die Grundlast und präsenzabhängige Infrarotheizungen werden für die Spitzenlast in den einzelnen Räumen eingesetzt. Durch die flexible und kostengünstige Installation, ist dieser Schritt in der Umsetzung denkbar einfach.

 

Gesetzliche Vorgaben für den Bestandsbau

Das überarbeitete Gebäudeenergiegesetz bietet Infrarotheizungen nicht als Option für eine neue Heizung im Neubau an, sondern gilt auch unter bestimmten Voraussetzungen für den Bestandsbau.

Vorgaben für bestehende Ein- und Zweifamilienhäuser: unter der Voraussetzung, dass die Besitzer die Immobilie selbst bewohnen, unterstehen diese keinen gesetzlichen Vorgaben in Hinblick auf den baulichen Wärmeschutz.

Vorgaben für Hybridlösungen: für jeden weiteren Einsatz in Bestandsgebäuden gelten je nachdem, ob ein wassergeführtes Heizsystem (wie eine Öl- und Gasheizung) vorhanden ist, spezifische Kriterien.

Infrarotheizungen dürfen laut GEG neu installiert werden, wenn

  • kein wassergeführtes Heizsystem + Wärmeschutz EH 55
  • wassergeführtes Heizsystem + Wärmeschutz EH 40
  • in Kombination mit einer kleinen Wärmepumpe, welche im parallelen Betrieb 30% der Heizlast übernehmen muss

 

Beispiel Projekt Stockach (Bestandsbau):

Beheizte Fläche: 157 m²

Heizlast: 9,6 kW (61,1 Watt/m²)

Raumwärmebedarf: 13 MWh (82,8 kWh/m²) 2018 - 2021

Personenanzahl: 2,5 Personen

Baujahr: 1988

Verbrauchsentwicklung der Gasheizung vor und nach dem Einbau eines Infrarot-Heizsystems in Kombination mit der Brauchwasser-Wärmepumpe Oekoboiler

 

 

Kostenvergleich mit marktüblichen Heizsystemen

 

Weiterführende Informationen

 

3. Die Infrarotheizung als Zusatzheizung oder in Kombination

Gerade wegen ihrer flexiblen Installation und schnellen Reaktionszeiten eigenen sich Infrarotheizungen besonders gut als ergänzende Komponente für eine Bestandsheizung bzw. als Zusatzheizung.

Einsatzmöglichkeiten:

  • zur allgemeinen Nachrüstung (falls das vorhandene Heizsystem den tatsächlichen Wärmebedarf nicht abdecken kann)
  • bei Anbauten
  • als zusätzliche Heizung für einzelne Räume
  • für zeitweise genutzte Räume, wie z. B. Gästezimmer, das Büro oder das Badezimmer
  • im Dachgeschoss oder Stockwerken, in denen z. B. keine Fußbodenheizung vorhanden ist

 

Video: Vorteile eines Infrarot-Heizsystems

 

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